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Hier möchten wir aufzeigen, welche finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, wenn die Diagnose Autismus gestellt wird. Als aktuelle Darstellung empfehlen wir: Finanzielles Stand Februar 2010.

Nicht ganz so aktuell ist die folgende Auflistung:

Pflegegeld, zu beantragen bei der Krankenkasse. Es wird eine Pflegeeinstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse vorgenommen und je nach Schweregrad der Behinderung erfolgt die Einstufung in die Pflegestufe I, II oder III.

Verhinderungspflege: Sind die Eltern verhindert, kann man durch externe Betreuung (z.B. familienunterstützende Dienste bei der Kirche, DRK etc.) die Pflege sichern und die Pflegekasse bezahlt bis zu einem bestimmten Betrag die Unkosten.

Zusätzliche Betreuungsleistungen; muss einmal extra bei der Krankenkasse beantragt werden. Wir mussten "nur"(!) einen Vordruck hierzu ausfüllen und bekommen (bis zu) 460,00 Euro pro Jahr zusätzlich für externe Betreuung.

Windelgeld kann laut telefonischer Auskunft bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn das Kind 3 Jahre und älter ist. Es gibt zwei Möglickeiten: Der Arzt stellt eine Verordnung aus, die man in einem Sanitätshaus oder in einer Apotheke abgeben kann. (Unsere Krankenkasse hat Vertragpartner, die ins Haus liefern; bitte bei eigener Krankenkasse nachfragen.) Die andere Möglichkeit ist, sich eine ärztliche Dauerverordnung ausstellen zu lassen und im Nachhinein die Rechnungen bei der Krankenkasse zur Erstattung vorlegen. Die Windeln können in jedem Supermarkt erworben werden.

Der Schwerbehindertenausweis wird beim Versorgungsamt Köln gestellt (Anträge bekommt man im Gesundheitsamt) und ist die „Eintrittskarte“ für den Nachteilsausgleich. Es wird eine Einstufung des Schweregrades vorgenommen, der sich in Prozente ausdrückt. Oft wird nach Aktenlage aufgrund ärztlicher Berichte und aufgrund einer Beschreibung der Störung im Alltag die Einstufung vorgenommen. Des Weiteren gibt es die Eintragung „B“ für Begleitperson, „G“ für Gehbehinderung und „H“ für Hilfebedürftigkeit (3700 Euro steuerfrei, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr). Mit dem Schwerbehindertenausweis kann man z.B. Fördergelder beim Arbeitsamt erhalten, erhält Kündigungsschutz, 5 Tage Zusatzurlaub, ab 50 % Schwerbehinderung Teilnahme am Berufsbildungswerk möglich, weitere Vergünstigungen und Fördermöglichkeiten auch zu erfragen bei der INTRA (Integration Diakonie). Diese Aufzählung ist nicht vollständig! Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mgsff.nrw.de ) hat eine Broschüre „Ratgeber für Schwerbehinderte, Nachteilsausgleiche, Finanzielle Hilfen, Adressen“, herausgegeben, die bezogen werden kann (liegt vermutlich auch bei Ämtern aus).

Eingliederungshilfe: Ist jemand von Behinderung bedroht oder bereits wesentlich behindert, so soll die Eingliederungshilfe die Behinderung und deren Folgen beseitigen bzw. mildern. Die Eingliederungshilfe soll auch den behinderten Menschen in die Gesellschaft eingliedern. Viele Entscheidungen sind Ermessenssache des Gesundheitsamtes, wobei der Amtsarzt entscheidet. Die Eingliederungshilfe wird für seelisch und geistig Behinderte gewährt.
Leistungen: Hilfe zur angemessenen Schulbildung (individuell, meist Schulbegleitung);  Schülerspezialverkehr (für die Regelschule grundsätzlich keine Erstattung möglich, es gibt aber Ausnahmen.) Das Jugendamt leistet bei seelisch Behinderten. Das Sozialamt leistet bei geistig Behinderten.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind einkommensabhängig (Ausnahme: Schule und Kindergarten- und Vorschulzeit).

Sehr interessante Informationen hierzu sind zu finden unter http://www.dannne.de/ , Menüpunkt "Autismus" anklicken und dann Menüpunkt "Sozialleistungen" anklicken.

ZUZAHLUNGSBEFREIUNG bei Leistungen der Krankenversicherung, Gesundheitsreform ab 1. Januar 2004, Informationen unter http://www.autismus-karlsruhe.de/rezepte.htm

LEISTUNGEN DER GRUNDSICHERUNG im Alter und bei Erwerbsminderung ab 1. Januar 2003  Nicht nur alte Menschen über 65 Jahre, sondern auch volljährige behinderte Menschen können seit dem ersten Januar 2003 Leistungen der Grundsicherung erhalten. Voraussetzung ist, dass sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen gilt die so genannte "Vermutung der vollen Erwerbsminderung". Daher können Werkstattmitarbeiter und Schüler die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ohne gesonderte Begutachtung Grundsicherungsleistungen erhalten.Während Bezieher von Renten und Sozialhilfe bereits schriftlich über die Grundsicherung informiert wurden, müssen sich andere Leistungsberechtigte selbst um Antragsformulare bemühen. Dies betrifft vor allem erwachsene behinderte Menschen, die zu Hause bei Eltern oder Verwandten leben, und trotz eigener Bedürftigkeit bisher keine Sozialhilfe erhalten haben. Von ihnen wurde angenommen, dass sie in der Haushaltsgemeinschaft unterhalten werden. Nähere Informatinen finden Sie unter http://www.autismus-karlsruhe.de/info.htm .

Persönliches Budget – ab 2008 besteht darauf ein Anspruch, in Bonn noch nicht üblich. „Alle“ setzten sich an einen Tisch, es wird verhandelt und eine Summe ermittelt und die betroffenen Familien verwalten das Geld aus der Eingliederungshilfe selbst mit „Nachweis“, wie das Geld verwendet wurde und was damit erreicht wurde. Näheres unter http://www.bvkm.de/0-10/recht,rechtsratgeber,index.html

Eine Integration im Regelkindergarten kann vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit bis zu 7.500,00 Euro im Jahr gefördert werden. Voraussetzung ist u.a., dass es sich um einen Regelkindergarten handelt mit 3 Plätzen für eine Integration. Näheres bitte beim LVR erfragen.


Hilfsangebote im Überblick http://www.intakt.info/anlaufstellen/hilfsangebote.htm
Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte stellt sich hier vor www.bvkm.de ; ganz besonders wertvoll für uns unter „Recht und Politik“ und dann unter „Rechtsratgeber:
http://www.bvkm.de/0-10/recht,rechtsratgeber,index.html Inhalt (persönliches Budget, Vererben zugunsten behinderter Menschen; Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es, Merkblatt zur Grundsicherung für über 18jährige, die noch zu Hause wohnen; Steuermerkblatt 2005/2006; Merkblatt zur Gesundheitsreform ab. 1.1.04 und neue Zuzahlungsregelungen; Versicherungsmerkblatt; Sonstige Ratgeber), es lohnt sich hineinzuschauen.

Ein Buch/Ratberger von der Lebenshilfe klärt auf über „Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Betreuer(innen)“, zu finden unter http://www.lebenshilfe.de/content/medien/printit.cfm?key=71


a.) Verhinderungspflege

- Hilfskräfte werden selbst gesucht und bezahlt, d.h. quittierte Rechnungen müssen ausgestellt werden und können im Nachhinein mit der Pflegekasse abgerechnet werden (rechtliche Pflichten als „Arbeitgeber“ beachten), maximale Erstattung im Jahr 1432,00 Euro, vorher bei der Pflegekasse abklären.

- Die Diakonie stellt die Betreuer, Abrechnung über die Diakonie, dieses Modell ist teurer (14 – 17 Euro/Std.)

b.) Zusätzliche Betreuungsleistungen

Bevor zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden können, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden(s.o.). Liegt die Bewilligung vor, können für „externe“ Betreuungsleistungen Kosten erstattet werden (z.B. Diakonie, Caritas, Freizeiten über Träger)

c.) Eingliederungshilfe

- Eingliederungshilfe wird für nicht schulpflichtige Kinder stundenweise bewilligt und gezahlt (z.B. 2 Stunden je Woche); hierbei steht die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund. - Reicht die Verhinderungspflege (max. 1.432 Euro im Jahr) für die Betreuung in der Kurzzeitpflege nicht aus, so muss vorher ein Antrag beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), Postfach, 50663 Köln formlos gestellt und begründet werden (z.B. hoher Betreuungsaufwand oder hoher Pflegeaufwand). Dann werden von dort die Mehrkosten übernommen.

Eingliederungshilfe für Freizeiten in Bonn gibt es nicht, Ausnahme Stiftungsgelder. Vorhandenes Angebot kann genutzt werden (Der Karren in Sankt Augustin www.karren.de , Diakonie Meckenheim, Verein für Behindertensport, Lebenshilfe Bonn) und über Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Sehr gern nehmen wir an dieser Stelle uns nicht bekannte Informationen auf, bitte senden an Kathlen.Simmer@t-online.de . Vielen Dank!